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Ayres Pereira, Moutinho & Associados – Rechtsanwaltsbüro

KUNDENLEITFADEN

Ayres Pereira, Moutinho & Associados – Rechtsanwaltsbüro

KUNDENLEITFADEN

1. KUNDE

Der Kunde von APM ist die juristische Person, die in allen Kommunikationsmitteilungen an erster Stelle genannt wird und grundsätzlich mit der Entität übereinstimmen sollte, die, wenn notwendig, die erforderlichen Vollmachten und gerichtlichen Mandate ausstellt und erteilt. Die Rechnungen / Quittungen / Ausgabenabrechnungen und Honorare werden immer an diese Entität gesendet, auch wenn sie von Dritten bezahlt werden sollten oder könnten.

2. ÜBERSICHT DER DIENSTLEISTUNGEN

2.1. Der Umfang der Arbeit von APM umfasst das, was ausdrücklich von uns verlangt wird, sowie die Beratung über die Optionen, die dem Kunden zur Verfügung stehen, und die wirtschaftlichen Auswirkungen jeder dieser Optionen.

2.2. Das Engagement von APM erstreckt sich auf die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten und/oder anderen Verfahren, die sich als notwendig erweisen könnten.

3. FRISTEN

APM wird eine realistische Prognose abgeben, wann ein übertragener Fall voraussichtlich abgeschlossen sein wird.

4. ANWALTSTEAM

Jeder APM-Mitarbeiter kann zur Mitarbeit in jeder der übertragenen Angelegenheiten ernannt werden, aber in jedem Fall wird eine Person ernannt, die für die Verwaltung der gesamten Beziehung mit dem Kunden verantwortlich ist.

5. HONORARE UND KOSTEN

5.1. Es werden die im Statut der Anwaltskammer festgelegten Kriterien beachtet, und in allen Fällen wird APM versuchen, einen wirtschaftlich vorteilhaften Service anzubieten; wann immer möglich, wird versucht, Honorare auf einer Basis festzulegen, die den individuellen und kommerziellen Umständen jedes KUNDEN entspricht, solange die gewählte Methode eine angemessene Gegenleistung für die APM bietet und mit der Art und dem Umfang der angebotenen Dienstleistungen übereinstimmt; die Festlegung von Honoraren kann auch andere Faktoren wie Komplexität, Schwierigkeit oder Dringlichkeit des Falls oder dessen Bedeutung für den KUNDEN berücksichtigen.

5.2. Falls der Stundensatz für das Team, das den jeweiligen Fall bearbeitet, vereinbart wird, wird die entsprechende Abrechnung monatlich ausgestellt, es sei denn, der Kunde äussert ausdrücklich den Wunsch, eine andere Abrechnungsperiode zu vereinbaren, die von der APM akzeptiert wird.

5.3. Jeder zugewiesene Fall wird eine eigene, unabhängige Buchhaltung und Aufzeichnung haben, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich eine globale Behandlung zusammen mit anderen der APM zugewiesenen Dossiers.

5.4. Zu Beginn wird eine Berechnung der voraussichtlichen Kosten für den jeweiligen Fall durchgeführt, basierend auf der besten Schätzung, die auf der initialen Wahrnehmung des Falls und der Erfahrung bezüglich der Schwierigkeit und des Arbeitsaufwands beruht; es ist jedoch allgemein bekannt, dass Kostenschätzungen ungenau sind, und obwohl alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, stellt die Schätzung keinen festen Preis dar; daher wird der Kunde so schnell wie möglich informiert, wenn die Schätzung überschritten wird, und eine Überarbeitung der Schätzung wird vorgenommen.

5.5. Neben den Honoraren müssen auch die Ausgaben im Voraus oder nach deren Durchführung bezahlt werden, unter Vorlage der entsprechenden Belege; erhebliche oder aussergewöhnliche Ausgaben, wie z. B. ein erheblicher Anteil an Überstunden, Spezialdienstleistungen und langfristige Reisen, werden im Voraus besprochen und vereinbart.

5.6. APM steht zur Verfügung, um eine Vielzahl von anderen Honorarmodellen zu besprechen, einschliesslich Festpreisvereinbarungen, Preis-/Stundensatz-Kombinationen, erfolgsabhängige Vereinbarungen, Pauschalhonorare oder andere Formen der Rechnungsstellung.

6. ANGEBOT VON DIENSTLEISTUNGEN

APM bietet Privatpersonen und juristischen Personen ein umfassendes Angebot an juristischen Dienstleistungen in den wichtigsten Rechtsgebieten und Rechtszweigen, einschliesslich spezifischer Rechtsfragen, forensischer Praxis und Beratung.

7. TEAMARBEIT

7.1. Wir glauben zutiefst an den Wert der Teamarbeit, sowohl um unsere Ressourcen effektiver zu nutzen als auch um ein angenehmes und vertrauensvolles Arbeitsverhältnis zu fördern.

7.2. Neben der formalen Erteilung von Anweisungen ist der KUNDE, entweder persönlich oder durch (1) seine Geschäftsführung/Verwaltung oder (2) durch seine ordnungsgemäss bevollmächtigte Mitarbeiter, ebenfalls ein wichtiges Mitglied des Teams.

7.3. Seine Mitarbeiter werden in der Lage sein, spezielle Aufgaben auszuführen, die notwendig sind, damit APM seine Arbeit effizienter, schneller und wirtschaftlicher erledigen kann.

8. EXTERNE BERATER UND EXPERTEN

8.1. APM kann den KUNDEN darauf hinweisen, dass es erforderlich ist, Fachanwälte, ausländische Anwälte, technische Gutachter oder andere Berater zu engagieren.

8.2. Die Beauftragung dieser Personen erfolgt stets nach einer spezifischen Vereinbarung mit dem KUNDEN.

8.3. APM verfügt über eine Datenbank von hochqualifizierten Einzelpersonen und Organisationen, auf die sie zurückgreifen kann, und die Empfehlungen basierend auf ihrer bisherigen Erfahrung mit APM geben können.

9. AUSWEITUNG DER BEZIEHUNG ZUM KUNDEN

Ausser der Durchführung spezifischer Aufgaben im Zusammenhang mit einer bestimmten Angelegenheit kann APM auch Beratung in verschiedenen Formen anbieten, darunter:

9.1. VERTRAGLICH EINGESTELLTE ANWÄLTE

9.1.1. Gegen ein Festhonorar kann der KUNDE ein Team von Anwälten in Anspruch nehmen, das ihn in kürzester Zeit und ohne langwierige Anweisungen in bestimmten Rechtsgebieten berät.

9.1.2. Die einzige Einschränkung besteht darin, dass die Zeit, die für jede Frage aufgewendet wird, in der Regel nicht mehr als eine Stunde betragen sollte

9.1.3. Diese Lösung ermöglicht es dem KUNDEN, aktiver zu sein, Probleme zu vermeiden und sich im Voraus beraten zu lassen, ohne sich um die Kosten zu kümmern.

9.2. RISIKOBEWERTUNGEN

9.2.1. Risikobewertungen gehen von der Annahme aus, dass Prävention besser als Heilung ist.

9.2.2. Eine strukturierte und umfassende Prognose eines bestimmten rechtlichen Aspekts von Rechtsgeschäften kann langfristig von grossem Nutzen sein und ist weniger kostspielig als sporadische „gerichtliche oder aussergerichtliche Streitigkeiten“.

9.3. RECHTLICHE ENTWICKLUNGEN UND AUSBILDUNG

9.3.1. APM kann den KUNDEN über die wichtigsten legislativen Entwicklungen informieren, die die Richtung seiner geschäftlichen Entscheidungen beeinflussen könnten.

9.3.2. Es kann auch an der Ausbildung ihrer Führungskräfte und Mitarbeiter mitwirken, entweder auf Ad-hoc-Basis oder im Rahmen ihres integrierten Ausbildungsprogramms.

9.4. RECHTSUPDATE

Auf Anfrage des KUNDEN können Informationsnachrichten zu Gesetzesänderungen sowie Programme für Konferenzen und Seminare verteilt werden.

10. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM /URHEBERRECHTE

10.1. Der KUNDE hat das Recht und die Lizenz, Kopien von Materialien zu verwenden, die APM für ihn erstellt hat, jedoch nur für den spezifischen Zweck, für den sie erstellt wurden.

10.2. Alle Urheberrechte und andere geistige Eigentumsrechte an allen Dokumenten, Berichten, Gutachten, schriftlichen Ratschlägen und anderen Materialien, die bereitgestellt werden, verbleiben jedoch bei APM.

10.3. Wenn der KUNDE Kopien dieses Materials für einen anderen Zweck als den, für den es erstellt wurde, verwenden möchte, muss er vorher die Zustimmung von APM einholen.

11. MEHRWERTSTEUER (MwSt)

11.1. Jegliche Mehrwertsteuer oder andere Steuern, die auf den von APM in Rechnung gestellten Beträgen erhoben werden, sind zusätzlich zu den Ausgaben und Honoraren zu zahlen und werden in der entsprechenden Rechnung / Quittung berücksichtigt.

11.2. Wenn der KUNDE mit einem DRITTEN vereinbart hat, dass diese Zahlungen von diesem Dritten übernommen werden, hat diese dritte Partei normalerweise keinen Anspruch auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer, und der KUNDE bleibt gegenüber APM für die Zahlung der fälligen Rechnungen / Ausgaben und Honorare verantwortlich.

12. AUSGABENABRECHNUNGEN UND HONORARE / RECHNUNGEN

Wenn die Beträge, die an APM zu zahlen sind, nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Anforderung bezahlt werden, behält sich APM das Recht vor, (1) Verzugszinsen zum gesetzlichen handelsüblichen Zinssatz zu erheben, bis die Zahlung erfolgt; (2) die Erbringung von Dienstleistungen für jeden Fall, der dem KUNDEN zugewiesen wurde, zu suspendieren; (3) und/oder das berufliche Vertragsverhältnis zwischen beiden Parteien zu beenden; (4) in Ergänzung zu den oben genannten Punkten werden alle Rechnungen / Ausgabenabrechnungen und Honorare sofort fällig und zahlbar, ohne dass eine weitere Benachrichtigung oder Aufforderung an den KUNDEN erforderlich ist.

13. BEENDIGUNG DER BEZIEHUNG

13.1. Der KUNDE kann jederzeit verlangen, dass APM die Arbeit an einem Fall, der ihm zugewiesen wurde, einstellt, indem er dies schriftlich mitteilt.

13.2. Ebenso kann APM die Erbringung von Dienstleistungen für einen Fall einstellen, indem sie den KUNDEN schriftlich informiert, jedoch nur, wenn dafür triftige Gründe vorliegen.

14. VORRANGIGKEIT DER BESTIMMUNGEN

Im Falle eines Konflikts zwischen diesem „Kundenleitfaden“ und spezifischen Klauseln, die mit dem Kunden bezüglich eines bestimmten Falls vereinbart wurden, haben die spezifischen Klauseln Vorrang.

15. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSBARKEIT

Jegliche Streitigkeiten unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der portugiesischen Gerichte, unbeschadet der Möglichkeit der Schiedsgerichtsbarkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.